Bachelorarbeit
Der erwartete Umfang der Bachelorarbeit beträgt ca. 10'000 Wörter (ohne Tabellen, Verzeichnisse und allfällige Anhänge). Fragestellung, theoretisches Instrumentarium und methodisches Vorgehen werden mit der Betreuungsperson abgesprochen und der Fortgang der Arbeit wird periodisch kontrolliert. Bei Gruppenarbeiten werden die Anforderungen von der Betreuungsperson in angemessener Weise erhöht. Die Bachelorarbeit wird mit 10 ECTS-Punkten bewertet. Die Bachelorarbeit muss am Ende eine unterzeichnete Selbstständigkeitserklärung enthalten.
Begleitkurs “Bachelorarbeit Soziologie”
Das Institut für Soziologie bietet jedes Semester den Begleitkurs „Bachelorarbeit Soziologie” (KSL: 520860) an. Der Kurs richtet sich an Studierende, die ihre Bachelorarbeit in der Soziologie schreiben möchten. Der Kurs unterstützt die Studierenden bei den einzelnen Schritten der Bachelorarbeit von der Kontaktaufnahme mit einer Betreuungsperson und der Entwicklung der Fragestellung über das Verfassen bis hin zur Einreichung. Die Teilnahme am Kurs ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen.
Vor Beginn des Kurses informieren sich Studierende über angebotene Themen und Betreuende. Die Liste mit allen Oberthemen und entsprechend möglichen Betreuungspersonen kann hier eingesehen werden: Betreuung und Themengebiete
Abgabe Bachelorarbeit
Bitte beachten Sie obenstehenden Merkblätter sowie den Leitfaden zur Abgabe der Arbeit auf der Seite des Departements für Sozialwissenschaften.
Jede Bachelorarbeit muss eine Selbstständigkeitserklärung enthalten (siehe Leitfaden für das Verfassen von schriftlichen Arbeiten am Departement SOWI). Die Bachelorarbeit kann von höchstens drei Studierenden gemeinsam verfasst werden. In diesem Fall müssen die einzelnen Beiträge kenntlich gemacht werden und die Anforderungen werden in angemessener Weise erhöht.
Informationen zum Studienabschluss finden Sie auf der Seite der WISO-Fakultät.
Masterarbeit
Die Masterarbeit sollte 60-80 Seiten umfassen und in 6 Monaten fertig gestellt werden können. Sie wird mit 30 ECTS-Punkten bewertet. Fragestellung, theoretisches Instrumentarium und methodisches Vorgehen werden mit einer Betreuungsperson abgesprochen und der Fortgang der Arbeit wird periodisch kontrolliert. Es wird empfohlen, bereits vor Beginn der Masterarbeit mit einem Dozenten oder einer Dozentin Kontakt aufzunehmen. Begleitend zur Masterarbeit soll das Forschungskolloquium besucht werden. Die Masterarbeit kann von höchstens drei Studierenden gemeinsam verfasst werden. In diesem Fall müssen die einzelnen Beiträge kenntlich gemacht werden und die Anforderungen werden in angemessener Weise erhöht. Jede Masterarbeit muss am Ende eine unterzeichnete Selbstständigkeitserklärung enthalten.
Abgabe Masterarbeit
Zuerst ist ein gebundenes Exemplar der Masterarbeit dem betreuenden Professor/der betreuenden Professorin abzugeben. Der Tag, an dem dieses Exemplar abgegeben wird, gilt als Abgabedatum für die Notenmeldung. Zudem muss dem Professor/der Professorin eine elektronische Version der Arbeit zur Plagiatsüberprüfung abgegeben werden.
Zwei weitere Exemplare der Masterarbeit sind dem Institut bei Jennifer Hockley abzuliefern. Ein Exemplar (für das Archiv des Instituts) ist klebegebunden abzugeben, das zweite Exemplar (für die Bibliothek Sozialwissenschaften, BSW) ist ungebunden einzureichen. Letzteres wird in der BSW gebunden und zur Ausleihe bereitgestellt.
Damit das Dokument ausgeliehen werden kann, muss der Verfasser/die Verfasserin der Arbeit das Formular zur Ausleihgenehmigung unterzeichnen und dieses vor das Titelblatt ins Dokument legen (siehe Formulare). Wird die Einwilligung zur Ausleihe nicht erteilt, wird die Arbeit ausschliesslich im Institutsarchiv abgelegt. In diesem Fall ist nur das gebundene Exemplar einzureichen.